Geschäftsinhaber

Ousmane  Sow
Trommellehrer und Percussionist
Tel.: +49 172 98 22 772

Bankverbindung:
Ousmane Sow
Stadtsparkasse Köln-Bonn
IBAN: DE35 3705 0198 1901 5695 49
BIC: COLSDE33XXX

PayPal: noreyni.spirit@gmail.com

Stellvertretung:
Veronika Sow
Tel.: +49 1522 848 7600

 

Leistungen

Der Geschäftsführer stellt sein Lehramt als Trommellehrer für Schüler/Leistungsempfänger zur Verfügung sowie ausführende Leistungen wie präsentative Darstellungen in Form von musikalischen Auftritten auf verschiedenen Veranstaltungen und unterschiedlichen Einrichtungen.

Die unterrichtenden Leistungen betreffen Kurse und Workshops. Die Einrichtungen, in denen dies stattfindet, bestimmt der Geschäftsführer. Diese können variieren.

Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Unterrichtes und auf ausführende Leistungen. Die Auswahl von Schülern und die Auswahl von auszuführenden Leistungen entscheidet alleinig der Geschäftsführer bzw. dessen Stellvertretung. Änderungen von Vereinbarungen behält sich alleinig der Geschäftsführer und dessen Stellvertretung vor; jedoch ist er/sie verpflichtet, den Vertragspartner darüber schriftlich oder mündlich darüber zu informieren. Eine Änderung der Vereinbarung durch den Geschäftsführer/die Stellvertretung ist kein Kündigungsgrund. Der Unterricht in Form von Kursen und Workshops findet in gewöhnlichen Unterrichtsräumen und unterschiedlichen Einrichtungen statt. Der Geschäftsführer kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt des Unterrichts ändern.

Haftung

Der Geschäftsführer und dessen Stellvertretung übernimmt während des Unterrichts keinerlei Haftung für den Schüler/Leistungsempfänger selbst und dem Schüler/Leistungsempfänger betreffenden Utensilien. Der Schüler/Leistungsempfänger hat für seinen persönlichen gesundheitlichen Zustand selber Sorge zu tragen und auf seine persönlichen Sachen aufzupassen.

Auch übernimmt der Geschäftsführer keine Haftung für den Schüler/Leistungsempfänger bei auftretenden gesundheitlichen Problemen, die während des Unterrichts auftreten. 

Vorschriften / Regelung im Unterricht

Aufnahmen während des Kurses in Form von Videos und Audioaufnahmen sind nicht erlaubt. Dies gebührt dem Respekt des langstudierten Lehrers und dem traditionellen Unterricht Afrikas, in dem Schüler auf natürliche Art und Weise das Trommeln erlernen für eine lang anhaltende Entwicklung.

Schriftliche Notizen zu den einzelnen Rhythmen sind selbstverständlich erlaubt.

Grundsätzlich werden keine Trommeln akzeptiert, die die Mindesthöhe von 55 cm unterschreiten und deshalb einer klassischen Djembé nicht gerecht werden. 

Honorar/Gebühr

Die Gebühren für Kurse und Workshops sind auf der Homepage festgelegt und einsehbar. Diese werden als Einzeltickets, 10er-Karten oder variable Honorare angezeigt. Die Gebühren können durch die Geschäftsführung und der Stellvertretung jederzeit verändert werden. Es besteht keine Gewähr für etwaige Fehlangaben oder kurzfristige Änderungen. Auch besteht kein Anspruch seitens des Schülers/Leistungsempfängers, dass die angegebenen Gebühren/Honorare eingehalten werden.

Die Gebühren für alle anderen Veranstaltungen wie z.B. Schulprojekte, private Workshops, Firmenevents werden erst nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber festgelegt.

Unterrichtsausfall (regelmäßiger Kurs)

Schüler/Leistungsempfänger sind grundsätzlich zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts verpflichtet, um Stagnierungen im Erlernten zu vermeiden und die gemeinschaftliche Weiterführung des Unterrichts nicht zu stören. Versäumnisse minderjähriger Schüler sind durch den gesetzlichen Vertreter zu entschuldigen.

Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet grundsätzlich nicht von der Entgeltpflicht bei erworbenen 10er-Karten. Durch den Schüler verursachter Unterrichtsausfall (auch bei Erkrankung) wird seitens des Lehrers nicht nachgeholt und auch nicht zurückgezahlt bzw. verrechnet.

Liegt ein vorhersehbarer Grund für die Nichtteilnahme am planmäßigen Unterricht vor, so ist dies spätestens am Tag vor dem Fehlen am Unterricht dem Lehrer oder der Stellvertretung mitzuteilen.

Ein Ausfall durch den Lehrer (z.B. aufgrund von Krankheit) wird nachgeholt innerhalb des vereinbarten Unterrichtszeitraumes oder innerhalb der Weiterführung des Kurses, sofern sich der Schüler zur Weiterführung entscheidet.
Eine eventuelle Rückerstattung nicht durchgeführten Unterrichts über einen längeren Zeitraum liegt einzig und allein im Ermessen des Lehrers. 

Unterrichtsausfall (Workshops)

Workshops finden grundsätzlich ab 5 Teilnehmer statt. Bei Absagen durch den Teilnehmenden/durch die Teilnehmerin innerhalb 6 Tage vor dem Veranstaltungstag wird die Kursgebühr in vollem Umfang berechnet.
Absagen durch den Kursleiter sind jederzeit möglich. Bereits vorher gezahlte Gebühren werden dann in vollem Umfang zurückerstattet. 
Eine Entschädigung für die angemeldete Person tritt bei Absage durch den Kursleiter nicht in Kraft.

Leistungsausfall anderer Vereinbarungen

Sollte eine terminliche Vereinbarung für eine andere Leistung (z.B. musikalischer Auftritt, Workshops auf Veranstaltungen, Schulprojekte etc.) durch die Geschäftsführung scheitern (z.B. aufgrund von Krankheit und/oder Verhinderung durch Mitwirkende), haftet die Geschäftsführung nicht für den finanziellen oder zeitlichen Ausfall.

Bei Absage seitens des Auftraggebers bis 6 Tage vor der zu erbringenden Leistung ist generell eine Entschädigung von 50 % des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber zu leisten. Eine Änderung dieser Klausel ist mündlich oder schriftlich unter beiderseitigem Einverständnis möglich.

Anmeldung/Vertragspartner

Anmeldungen zum Unterricht/Workshop werden jederzeit verbindlich persönlich, telefonisch, schriftlich oder im Buchungsportal entgegengenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme durch den Geschäftsführer besteht allerdings nicht. Eine Ausnahme kann nur durch den Geschäftsführer und dessen Stellvertretung genehmigt werden.

Die Anmeldung wird wirksam durch die Bestätigung des Geschäftsführers oder dessen Stellvertretung mündlich, schriftlich oder als automatische Bestätigung über das Buchungsportal.

Beginn und Ende der Entgeltpflicht

Die Entgeltpflicht für den regelmäßigen Unterricht ist am Unterrichtstag fällig oder zu dem vereinbarten Starttermin bei 10er-Karten und endet durch mündliche/schriftliche Absprache mit dem Schüler und der Geschäftsleitung.

Die Entgeltpflicht für andere Leistungen wie z.B. Workshops und andere Veranstaltungen fallen mit der zugestellten Rechnung bzw. direkt im Anschluss nach vollbrachter Leistung in Form des festgelegten Honorars.

Die Gebühr für Workshops ist spätestens am Tag der Veranstaltung zu leisten. Bei Absagen durch den angemeldeten Teilnehmer innerhalb 6 Tage vor der Veranstaltung wird die Gebühr in vollem Umfang berechnet.

Mündliche Vereinbarungen zu den oben genannten Klauseln sind jederzeit möglich. 

Zahlungsweise der Entgelte und Honorare

Die Bezahlung von Unterrichtsentgelten und Honoraren für andere Leistungen erfolgt per Banküberweisung an das oben aufgeführte Bankkonto der Geschäftsleitung, in bar oder per PayPal (privat/inkl. MwSt.) zu den genannten Fälligkeitsterminen. Eine monatliche Ratenzahlung ist nur nach mündlicher Vereinbarung möglich, es sei denn, die Erhebung eines monatlichen Betrages ist schriftlich oder mündlich von vorne herein festgelegt.

Eine Rechnungslegung der Gebühr/des Honorars erfolgt nur auf Verlangen des Schülers/Leistungsempfängers und ist nicht von vorne herein festgelegt.