Geschäftsinhaber

Ousmane  Sow
Trommellehrer und Percussionist
Tel.: +49 172 98 22 772

Bankverbindung:
Ousmane Sow
folgt bei Anfrage per Email

Stellvertretung:
Veronika Sow
Tel.: +49 1522 848 7600

 

Leistungen

Der Geschäftsführer stellt sein Lehramt als Trommellehrer für Schüler/Leistungsempfänger zur Verfügung sowie ausführende Leistungen wie präsentative Darstellungen in Form von musikalischen Auftritten auf verschiedenen Veranstaltungen und unterschiedlichen Einrichtungen.

Die unterrichtenden Leistungen betreffen Kurse und Workshops. Die Einrichtungen, in denen dies stattfindet, bestimmt der Geschäftsführer. Diese können variieren.

Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Unterrichtes und auf ausführende Leistungen. Die Auswahl von Schülern und die Auswahl von auszuführenden Leistungen entscheidet alleinig der Geschäftsführer bzw. dessen Stellvertretung. Änderungen von Vereinbarungen behält sich alleinig der Geschäftsführer und dessen Stellvertretung vor; jedoch ist er/sie verpflichtet, den Vertragspartner darüber schriftlich oder mündlich darüber zu informieren. Eine Änderung der Vereinbarung durch den Geschäftsführer/die Stellvertretung ist kein Kündigungsgrund. Der Unterricht in Form von Kursen und Workshops findet in gewöhnlichen Unterrichtsräumen und unterschiedlichen Einrichtungen statt. Der Geschäftsführer kann aus sachlichem Grund und in einem dem Vertragspartner zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt des Unterrichts ändern.

Der Geschäftsführer und dessen Stellvertretung übernimmt während des Unterrichts keinerlei Haftung für den Schüler/Leistungsempfänger selbst und dem Schüler/Leistungsempfänger betreffenden Utensilien. Der Schüler/Leistungsempfänger hat für seinen persönlichen gesundheitlichen Zustand selber Sorge zu tragen und auf seine persönlichen Sachen aufzupassen.

Honorar/Gebühr

Die Gebühren für Kurse, Workshops und andere Leistungen sind auf der Homepage einsehbar. Diese werden als Einzeltickets, 10er-Karten oder variable Honorare angezeigt. Die Gebühren können durch die Geschäftsführung und der Stellvertretung jederzeit verändert werden. Es besteht keine Gewähr für etwaige Fehlangaben oder kurzfristige Änderungen. Auch besteht kein Anspruch seitens des Schülers/Leistungsempfängers, dass die angegebenen Gebühren/Honorare eingehalten werden.

Unterrichtsausfall

Schüler/Leistungsempfänger sind grundsätzlich zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts verpflichtet, um Stagnierungen im Erlernten zu vermeiden und die gemeinschaftliche Weiterführung des Unterrichts nicht zu stören. Versäumnisse minderjähriger Schüler sind durch den gesetzlichen Vertreter zu entschuldigen.

Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet grundsätzlich nicht von der Entgeltpflicht. Durch den Schüler verursachter Unterrichtsausfall (auch bei Erkrankung) wird seitens des Lehrers nicht nachgeholt und auch nicht zurückgezahlt bzw. verrechnet.

Liegt ein vorhersehbarer Grund für die Nichtteilnahme am planmäßigen Unterricht vor, so ist dies spätestens am Tag vor dem Fehlen am Unterricht dem Lehrer oder der Stellvertretung mitzuteilen.

Ein Ausfall durch den Lehrer (z.B. aufgrund von Krankheit) wird nachgeholt innerhalb des vereinbarten Unterrichtszeitraumes oder innerhalb der Weiterführung des Kurses, sofern sich der Schüler zur Weiterführung entscheidet.
Eine eventuelle Rückerstattung nicht durchgeführten Unterrichts über einen längeren Zeitraum liegt einzig und allein im Ermessen des Lehrers und entscheidet sich in mündlicher Absprache mit dem Schüler.

Leistungsausfall anderer Vereinbarungen

Sollte eine terminliche Vereinbarung für eine andere Leistung (z.B. musikalischer Auftritt, Workshop auf Veranstaltungen etc.) durch die Geschäftsführung scheitern (z.B. aufgrund von Krankheit und Verhinderung durch Mitwirkende), haftet die Geschäftsführung nicht für den finanziellen oder zeitlichen Ausfall.

Bei Absage seitens des Auftraggebers bis 12 Stunden vor der zu erbringenden Leistung ist generell eine Entschädigung von 50 % des vereinbarten Honorars durch den Auftraggeber zu leisten. Eine Änderung dieser Schriftformklausel ist mündlich oder schriftlich per Email unter beiderseitigem Einverständnis möglich.

Anmeldung/Vertragspartner

Anmeldungen zum Unterricht/Workshop werden jederzeit unverbindlich persönlich, telefonisch, schriftlich (Email, WhatsApp, Telegram  entgegengenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme zu einem bestimmten Zeitpunkt besteht nicht. Eine Ausnahme kann nur durch den Geschäftsführer und dessen Stellvertretung genehmigt werden.

Die Anmeldung wird wirksam durch die Bestätigung des Geschäftsführers oder dessen Stellvertretung mündlich, schriftlich per Email oder als Schriftstück.

Beginn und Ende der Entgeltpflicht

Die Entgeltpflicht für den Unterricht beginnt zu dem im schriftlichen Vertrag festgelegten Starttermin oder nach mündlicher Absprache.

Die Entgeltpflicht für andere Leistungen fallen mit der zugestellten Rechnung bzw. direkt im Anschluss nach vollbrachter Leistung in Form des Honorars.

Die Entgeltpflicht für Unterricht endet zu dem in dem Vertrag genannten Endtermin.

Mündliche Vereinbarungen zu den oben genannten Klauseln sind möglich. 

Zahlungsweise der Entgelte und Honorare

Das Unterrichtsentgelt/Honorar wird nach Anmeldung durch den Schüler/Leistungsempfängers fällig. Die Bezahlung sollte zeitnah an den Geschäftsführer oder dessen StellvertreterIn in einem Betrag bzw. bei Antritt/Beginn der Unterrichtseinheit erfolgen.

Honorare für andere Leistungen sind nach persönlicher vorheriger Absprache des Leistungszeitraums fällig.

Die Bezahlung erfolgt per Banküberweisung (s.oben), in bar oder per PayPal (s.oben) zu den genannten Fälligkeitsterminen. Eine monatliche Ratenzahlung ist nur nach mündlicher Vereinbarung möglich, es sei denn, die Erhebung eines monatlichen Betrages ist schriftlich oder mündlich von vorne herein festgelegt.

Eine Rechnungslegung der Gebühr/des Honorars erfolgt nur auf Verlangen des Schülers/Leistungsempfängers und ist nicht von vorne herein festgelegt.